Wohnflächenberechnung

Checkliste – Flächenangaben für Versicherungen

1. Wohngebäudeversicherung

🔍 Was zählt zur Wohnfläche laut den meisten Versicherern

  • Voll anrechnen (100 %):

    • Beheizbare Wohnräume (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Arbeitszimmer)

    • Beheizte Wintergärten

    • Hobbyräume im Keller (wenn beheizt und zu Wohnzwecken ausgebaut)

    • Flure und Abstellräume innerhalb der Wohnung

  • Teilweise anrechnen (meist 50 % oder 25 %):

    • Balkone, Loggien, Terrassen, Dachterrassen (abhängig vom Vertrag)

    • Überdachte und geschützte Außenbereiche

  • Nicht anrechnen (0 %):

    • Unbeheizte Keller

    • Dachboden (wenn nicht ausgebaut und beheizt)

    • Garagen, Carports, Schuppen

    • Unüberdachte Außenflächen

💡 Tipp: Manche Versicherer fragen nicht nach WoFlV-Fläche, sondern nach „Grundfläche aller beheizbaren Räume“. Immer die Definition im Antrag lesen.


2. Hausratversicherung

🔍 Was zählt hier

  • Nur die beheizbare Innenfläche, in der sich Hausrat befindet.

  • Nicht mitzählen: Balkone, Terrassen, Garagen, Keller (wenn nicht zu Wohnzwecken genutzt).

  • Bei Nebengebäuden (z. B. Gartenhaus) den Inhalt nur mit angeben, wenn er gegen Einbruch/Diebstahl abgesichert ist.


3. Praktische Tipps

  1. Unterlagen prüfen – Versicherungsbedingungen lesen, welche Definition gilt.

  2. Realistisch angeben – zu große Flächenangaben → unnötig hoher Beitrag, zu kleine Flächenangaben → im Schadenfall Kürzung.

  3. Foto- oder Planbeleg aufbewahren – Grundriss oder Wohnflächenberechnung ablegen, falls später Rückfragen kommen.

  4. Besonderheiten melden – z. B. große überdachte Terrasse, beheizter Wintergarten, Einliegerwohnung.

Zum schnellen Nachschlagen:

FlächeWohngebäudeversicherungHausratversicherung
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad100 %100 %
Beheizter Wintergarten100 %100 %
Balkon / Loggiameist 25 % (bis 50 % möglich)0 %
Terrasse (unüberdacht)meist 25 % (bis 50 % möglich)0 %
Überdachte Terrasse / Dachterrasse25–50 % (abhängig vom Vertrag)0 %
Flure und Abstellräume (innen)100 %100 %
Hobbyraum im beheizten Keller100 %100 %
Unbeheizter Keller0 %0 % (nur Inhalt evtl. extra)
Ausgebauter, beheizter Dachboden100 %100 %
Nicht ausgebauter Dachboden0 %0 %
Garage (integriert oder freistehend)0 %0 % (Inhalt evtl. extra)
Carport0 %0 %
Gartenhaus / Schuppen0 %0 % (nur Inhalt extra)

💡 Merke:

  • Für Wohngebäude zählt, was fest mit dem Haus verbunden und ggf. beheizbar ist.

  • Für Hausrat zählt nur der beheizte Innenbereich, in dem versicherte Gegenstände stehen.

Für Wohngebäude- und Hausratversicherung ist die Terrassenfläche in der Regel kaum oder gar nicht relevant, und zwar aus diesen Gründen:


1. Wohngebäudeversicherung

  • Versicherer interessiert vor allem die Grundfläche der umbauten, festen Gebäudeteile (inkl. Keller, Dachboden, Garage, Nebengebäude), nicht aber unüberdachte Außenflächen wie Terrassen.

  • Eine Terrasse wird höchstens als fest angebauter Gebäudeteil erwähnt, um festzustellen, ob sie bei Sturm/Hagel/Feuer mitversichert ist.

  • Für die Prämienberechnung spielt sie fast nie eine Rolle, weil diese meist nach Wohnfläche (innen) oder nach dem Wert 1914 kalkuliert wird, und dabei gilt die WoFlV oder eine eigene Definition des Versicherers.


2. Hausratversicherung

  • Hier zählt nicht die Wohnfläche nach WoFlV, sondern die beheizbare Innenfläche, in der sich versicherte Gegenstände befinden.

  • Eine Terrasse wird nicht als „Hausratfläche“ gewertet, da draußen keine versicherten Gegenstände dauerhaft stehen sollen.

  • Ausnahme: Wenn dort fest verbaute Möbel, Markisen oder z. B. eine Außenküche vorhanden sind, kann man diese gesondert angeben – sie fallen aber oft unter Gebäudebestandteile der Wohngebäudeversicherung, nicht unter Hausrat.


3. Relevanz in der Praxis

  • Prämie: Die Größe der Terrasse verändert in 99 % der Fälle weder den Beitrag der Wohngebäude- noch der Hausratversicherung.

  • Schadenfall: Schäden an fest mit dem Gebäude verbundenen Teilen (z. B. Terrassenboden, Geländer) sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt – unabhängig davon, ob die Fläche in der Wohnfläche auftaucht.

  • Wichtig: Bei der Meldung der Wohnfläche an den Versicherer sollte man die Definition des jeweiligen Versicherers beachten, nicht automatisch die WoFlV. Manche fragen explizit nach „reiner Innenfläche“.