Die Umleitung von Finanzströmen zur Vermeidung von Umweltschäden erfordert ein gemeinsames Engagement von Investoren, Unternehmen, Regierungen und der Gesellschaft insgesamt. Durch die Integration von Nachhaltigkeit in finanzielle Entscheidungen können wir dazu beitragen, die weltweiten Herausforderungen anzugehen und eine nachhaltigere Zukunft zu schaffen.

Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG-Kriterien)

Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Geldanlagen bezieht sich auf die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG-Kriterien) bei der Auswahl von Anlageprodukten. Es geht darum, finanzielle Renditen mit ökologischen und sozialen Auswirkungen in Einklang zu bringen. Der Fokus liegt auf langfristigen Investitionen, die positive Veränderungen fördern und nachhaltige Prinzipien unterstützen.

Im Bereich der nachhaltigen Geldanlagen gibt es verschiedene Ansätze:

  1. Ausschlusskriterien: Hier werden bestimmte Branchen oder Unternehmen ausgeschlossen, die nicht mit den ethischen oder nachhaltigen Werten des Anlegers übereinstimmen. Beispiele dafür können Unternehmen sein, die in Bereichen wie Tabak, Waffen oder fossile Brennstoffe tätig sind.

  2. Best-in-Class-Ansatz: Bei diesem Ansatz werden Unternehmen ausgewählt, die in ihrer Branche im Vergleich zu anderen Unternehmen hinsichtlich ihrer ESG-Leistung führend sind. Es wird nach Unternehmen gesucht, die in den Bereichen Umweltschutz, Soziales und Unternehmensführung gut abschneiden.

  3. ESG-Integration: Hierbei werden ESG-Kriterien in den Anlageprozess integriert, um das Risiko- und Renditeprofil von Anlagen zu bewerten. Es werden Informationen über ESG-Faktoren in die traditionelle Finanzanalyse einbezogen, um fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.

  4. Impact Investing: Dieser Ansatz konzentriert sich auf Investitionen in Unternehmen oder Projekte, die gezielt positive soziale oder ökologische Veränderungen herbeiführen möchten. Der Fokus liegt darauf, messbare Auswirkungen zu erzielen und Renditen neben positiven Veränderungen zu erzielen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Nachhaltigkeit im Bereich der Geldanlagen subjektiv sein kann und jeder Anleger seine eigenen Werte und Präferenzen hat. Die Definition von Nachhaltigkeit kann von Person zu Person variieren. Daher ist es ratsam, sich vor einer Geldanlage mit einem Finanzberater oder einem spezialisierten Unternehmen für nachhaltige Investitionen auszutauschen, um eine Anlagestrategie zu entwickeln, die den eigenen Werten und Zielen entspricht.

ESG steht für Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und umfasst eine Reihe von Kriterien, die bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens berücksichtigt werden. Hier sind einige Beispiele für ESG-Kriterien:

  1. Umwelt (Environment):

    • Klimawandel: Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, Anpassung an den Klimawandel und Förderung erneuerbarer Energien.
    • Ressourcenverbrauch: Effizienter Einsatz von natürlichen Ressourcen, Emissionsreduktion, Abfallmanagement und Umweltschutz.
    • Umweltverschmutzung: Vermeidung von Umweltverschmutzung und Schutz der Biodiversität.
    • Wassermanagement: Verantwortungsvoller Umgang mit Wasserressourcen.
  2. Soziales (Social):

    • Arbeitnehmerrechte: Einhaltung von Arbeitsrechten, faire Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit am Arbeitsplatz.
    • Menschenrechte: Respektierung der Menschenrechte in der Lieferkette und in den Geschäftsaktivitäten.
    • Gemeinwohl: Beitrag zur lokalen Gemeinschaft, Förderung der Bildung und des Zugangs zu Gesundheitsversorgung.
    • Vielfalt und Inklusion: Förderung der Vielfalt, Gleichstellung der Geschlechter und Vermeidung von Diskriminierung.
  3. Unternehmensführung (Governance):

    • Unternehmensethik: Einhaltung ethischer Grundsätze und Transparenz in den Geschäftspraktiken.
    • Unabhängigkeit des Vorstands: Gewährleistung einer angemessenen Vertretung der Interessen aller Stakeholder.
    • Risikomanagement: Effektives Risikomanagement und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken.
    • Corporate Governance: Stärkung der Rechenschaftspflicht und der Corporate-Governance-Strukturen.

Diese Kriterien dienen als Leitlinien für Investoren und Unternehmen, um die Nachhaltigkeitsleistung zu bewerten und Entscheidungen zu treffen, die sowohl finanzielle als auch nicht-finanzielle Aspekte berücksichtigen. Es gibt verschiedene Nachhaltigkeitsstandards und -richtlinien, wie beispielsweise die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen oder die Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI), die als Rahmen für die Anwendung der ESG-Kriterien dienen.

Die ESG-Artikel oder Richtlinien sind spezifische Vorschriften oder Verordnungen, die von Regierungen, Aufsichtsbehörden oder internationalen Organisationen entwickelt wurden, um Unternehmen und Investoren zur Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten zu verpflichten. Hier sind einige Beispiele für ESG-Artikel:

  1. EU-Verordnung zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen: Die EU-Verordnung über die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen (SFDR – Sustainable Finance Disclosure Regulation) legt Anforderungen für Finanzmarktakteure fest, um Informationen über die Integration von ESG-Kriterien in ihre Anlageentscheidungen offenzulegen.

  2. Pariser Abkommen: Das Pariser Abkommen ist ein internationales Klimaschutzabkommen, das darauf abzielt, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Es ermutigt Unternehmen und Investoren, Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu ergreifen und auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft hinzuarbeiten.

  3. UN Global Compact: Der UN Global Compact ist eine Initiative der Vereinten Nationen, die Unternehmen dazu ermutigt, sich zu zehn universellen Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu bekennen und diese umzusetzen.

  4. OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen: Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat Leitsätze für multinationale Unternehmen entwickelt, die ethische Grundsätze und Verantwortung in den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Arbeit und Korruptionsbekämpfung fördern.

  5. UN Sustainable Development Goals (SDGs): Die 17 SDGs sind Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, die bis 2030 erreicht werden sollen. Sie umfassen verschiedene Aspekte wie Armutsbekämpfung, Geschlechtergleichstellung, sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen, erneuerbare Energien und nachhaltige Städte.

Diese ESG-Artikel und Richtlinien sollen als Rahmen dienen, um Unternehmen und Investoren bei der Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien in ihre Geschäftspraktiken und Investitionsentscheidungen zu unterstützen. Sie sind oft auch Grundlage für ESG-Berichterstattung und Transparenz in Bezug auf die Leistung von Unternehmen in Bezug auf ESG-Kriterien.

Sustainable Development Goals (SDGs)

Die Sustainable Development Goals (SDGs), auch als Globale Ziele für nachhaltige Entwicklung bezeichnet, sind eine Reihe von 17 Zielen, die von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 verabschiedet wurden. Sie bilden einen umfassenden Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene bis zum Jahr 2030. Die SDGs sollen dazu beitragen, weltweite Herausforderungen anzugehen und eine bessere Zukunft für alle Menschen und den Planeten zu schaffen.

Die 17 Ziele der SDGs umfassen verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit und decken eine breite Palette von Themen ab. Hier sind die SDGs im Einzelnen:

  1. Keine Armut: Beseitigung von extremer Armut und Förderung von sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung für alle Menschen.

  2. Kein Hunger: Sicherstellung von Ernährungssicherheit, nachhaltiger Landwirtschaft und Förderung einer nachhaltigen Ernährung.

  3. Gesundheit und Wohlergehen: Sicherstellung eines gesunden Lebens für alle Menschen und die Förderung des Wohlergehens in jedem Alter.

  4. Hochwertige Bildung: Zugang zu inklusiver, gerechter und hochwertiger Bildung für alle Menschen und Förderung lebenslangen Lernens.

  5. Geschlechtergleichstellung: Beseitigung von Diskriminierung und Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen sowie Förderung der Geschlechtergleichstellung.

  6. Sauberes Wasser und Sanitärversorgung: Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen für alle Menschen und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasserressourcen.

  7. Bezahlbare und saubere Energie: Gewährleistung eines Zugangs zu erschwinglicher, zuverlässiger, nachhaltiger und moderner Energie für alle.

  8. Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Förderung von nachhaltigem wirtschaftlichem Wachstum, produktiver Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle.

  9. Industrie, Innovation und Infrastruktur: Förderung nachhaltiger Industrie, Innovation und Infrastruktur für eine nachhaltige Entwicklung.

  10. Weniger Ungleichheiten: Reduzierung von Ungleichheiten innerhalb und zwischen Ländern und Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Teilhabe aller Menschen.

  11. Nachhaltige Städte und Gemeinden: Gestaltung von lebenswerten, inklusiven, sicheren und nachhaltigen Städten und Siedlungen.

  12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster: Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionspraktiken, Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung.

  13. Maßnahmen zum Klimaschutz: Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen durch Maßnahmen zur Anpassung und Minderung.

  14. Leben unter Wasser: Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und marinen Ressourcen.

  15. Leben an Land: Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der terrestrischen Ökosysteme, Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, Bekämpfung der Desertifikation und des Artensterbens.

  16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Förderung von friedlichen und inklusiven Gesellschaften, Zugang zur Justiz und Aufbau effektiver, rechenschaftspflichtiger und inklusiver Institutionen auf allen Ebenen.

  17. Partnerschaften zur Erreichung der Ziele: Stärkung der Umsetzungsmittel und des globalen Engagements für eine nachhaltige Entwicklung durch Partnerschaften zwischen Regierungen, dem Privatsektor und der Zivilgesellschaft.

Die SDGs sind miteinander verbunden und ergänzen sich gegenseitig. Sie dienen als universeller Fahrplan, um die globalen Herausforderungen anzugehen und eine nachhaltige und gerechte Zukunft für alle zu schaffen. Regierungen, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Einzelpersonen werden ermutigt, sich an der Umsetzung der SDGs zu beteiligen und ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele zu leisten.

Taxonomie

Der Begriff „Taxonomie“ bezieht sich allgemein auf die Klassifizierung oder Systematisierung von Objekten, Phänomenen oder Informationen in bestimmte Kategorien oder Gruppen. Eine Taxonomie dient dazu, komplexe Sachverhalte zu strukturieren und zu ordnen, um sie besser verstehen und kommunizieren zu können.

Im Kontext der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes bezieht sich der Begriff „Taxonomie“ auf eine Klassifizierungssystematik, die dabei hilft, wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu bewerten. Die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten ist ein bekanntes Beispiel dafür. Sie wurde von der Europäischen Union entwickelt, um einheitliche Kriterien und Definitionen für ökologisch nachhaltige Investitionen festzulegen.

Die Taxonomie zur Nachhaltigkeit bewertet, inwieweit eine bestimmte wirtschaftliche Aktivität den Zielen der Nachhaltigkeit entspricht, insbesondere im Hinblick auf den Klimaschutz und den Schutz der Umwelt. Sie legt Kriterien fest, anhand derer Unternehmen, Investoren und andere Akteure beurteilen können, ob eine Aktivität als nachhaltig eingestuft werden kann. Dies hilft dabei, grüne und nachhaltige Investitionen von nicht-nachhaltigen oder „greenwashing“-Praktiken zu unterscheiden.

Die Taxonomie kann verschiedene Dimensionen der Nachhaltigkeit abdecken, wie beispielsweise den Beitrag zum Klimaschutz, die Förderung erneuerbarer Energien, die Energieeffizienz, die Abfallwirtschaft, den Schutz der Biodiversität und vieles mehr. Sie schafft eine gemeinsame Sprache und eine einheitliche Basis für die Kommunikation über Nachhaltigkeit in verschiedenen Bereichen, wie z.B. Investitionen, Unternehmensberichterstattung oder politische Entscheidungen.

Die Taxonomie wird ständig weiterentwickelt und aktualisiert, um den Fortschritt in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz widerzuspiegeln und den sich wandelnden Anforderungen gerecht zu werden. Sie trägt dazu bei, Investitionen in nachhaltige Aktivitäten zu fördern und die Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft voranzutreiben.

Beispiele für die Anwendung von Taxonomie

Hier sind einige Beispiele für die Anwendung von Taxonomie im Bereich der Nachhaltigkeit:

  1. EU-Taxonomie: Die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten ist ein weitreichendes Klassifizierungssystem, das von der Europäischen Union entwickelt wurde. Sie definiert klare Kriterien und Standards für wirtschaftliche Aktivitäten, die als ökologisch nachhaltig gelten. Die EU-Taxonomie konzentriert sich insbesondere auf sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verringerung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

  2. Grüne Anleihen: Grüne Anleihen sind Finanzinstrumente, bei denen der ausgegebene Erlös speziell für umweltfreundliche Projekte verwendet wird. Die Verwendung der Mittel muss den Kriterien einer bestimmten Taxonomie entsprechen, die definiert, welche Projekte als „grün“ eingestuft werden. Diese Projekte können beispielsweise den Ausbau erneuerbarer Energien, energieeffiziente Gebäude oder nachhaltige Infrastruktur umfassen.

  3. Sustainable Development Goals (SDGs): Die SDGs der Vereinten Nationen umfassen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung. Sie dienen als umfassendes Rahmenwerk, das verschiedene Bereiche der Nachhaltigkeit abdeckt, von Armutsbekämpfung und Gesundheit bis hin zu Klimaschutz und nachhaltiger Produktion. Die SDGs dienen als eine Art Taxonomie, um Investitionen und Aktivitäten zu identifizieren, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

  4. Carbon Disclosure Project (CDP): Das CDP ist eine globale Non-Profit-Organisation, die Unternehmen und Städten dabei hilft, ihre Umweltauswirkungen zu messen, zu verwalten und offen zu legen. Das CDP hat eine Taxonomie entwickelt, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Treibhausgasemissionen zu erfassen und zu berichten. Die Taxonomie des CDP ermöglicht es Investoren, Unternehmen anhand ihrer Klimaleistung zu bewerten.

  5. Nachhaltigkeitsindizes: Nachhaltigkeitsindizes sind Börsenindizes, die Unternehmen auf der Grundlage ihrer ESG-Performance bewerten. Diese Indizes verwenden spezifische Taxonomien, um Unternehmen in Kategorien wie Umwelt, Soziales und Governance zu klassifizieren. Beispiele für solche Indizes sind der Dow Jones Sustainability Index (DJSI) und der FTSE4Good Index.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie Taxonomien in verschiedenen Kontexten angewendet werden, um nachhaltige Aktivitäten zu klassifizieren und zu fördern. Sie bieten eine gemeinsame Grundlage für die Identifizierung und Bewertung von Investitionen und Projekten, die positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft haben.