Systemunterschiede gesetzliche Krankenversicherung - private Krankenversicherung

Der Hauptunterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, wer versichert ist und wie die Finanzierung der Krankenversicherung organisiert ist.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind alle Arbeitnehmer und viele Selbstständige versichert, die unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen. Die Beiträge werden dabei je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert und richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind hingegen Personen versichert, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel ein bestimmtes Einkommen oder eine selbstständige Tätigkeit. Die Beiträge werden individuell kalkuliert und richten sich unter anderem nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem Umfang der Versicherungsleistungen. Die Leistungen können dabei individuell vereinbart werden und sind nicht gesetzlich festgelegt. Versicherte haben dabei oft mehr Flexibilität bei der Wahl der Ärzte und Behandlungsmethoden.

Ein weiterer Unterschied ist, dass die PKV kapitalgedeckt arbeitet und nicht an das Solidaritätsprinzip gebunden ist, wie es bei der GKV der Fall ist.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es Zuzahlungen, die von den Versicherten für bestimmte Leistungen selbst zu tragen sind. Diese Zuzahlungen sollen einen Beitrag zur Begrenzung der Gesundheitskosten leisten und gleichzeitig den Versicherten ein gewisses Maß an Eigenverantwortung über ihre Gesundheit geben.

Allerdings steigen die Ausgaben im Gesundheitswesen stetig an, unter anderem durch den medizinischen Fortschritt, den demografischen Wandel und den steigenden Bedarf an Gesundheitsleistungen.

Um diese steigenden Kosten abzufedern und die Beiträge stabil zu halten, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren immer mehr Zuzahlungen eingeführt. Diese Zuzahlungen sollen einerseits dazu beitragen, dass die Versicherten bewusster mit den Leistungen umgehen und nicht unnötige medizinische Maßnahmen in Anspruch nehmen. Andererseits sollen sie dazu beitragen, dass die Versicherten sich an den Kosten beteiligen und somit auch einen Anreiz haben, gesundheitsbewusster zu leben.

Es ist aber auch zu beachten, dass die Leistungen der GKV im Vergleich zur privaten Krankenversicherung oft weniger umfangreich sind, was bedeutet, dass die Versicherten in manchen Fällen auch Kosten selbst tragen müssen, selbst wenn keine Zuzahlungen anfallen.

Die Höhe der Zuzahlungen ist gesetzlich festgelegt und hängt von der Art der Leistung ab. Einige Beispiele für Zuzahlungen in der GKV sind:

  • Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für Krankenhausbehandlungen (maximal 28 Tage im Jahr)
  • Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro verschriebenes Medikament
  • Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel wie zum Beispiel Rollstühle oder Hörgeräte
  • Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro ärztlich verordneter Heilmittelbehandlung wie zum Beispiel Physiotherapie

Es gibt jedoch auch Befreiungsmöglichkeiten von den Zuzahlungen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So können beispielsweise chronisch Kranke von der Zuzahlungspflicht befreit werden, wenn sie eine Zuzahlungsgrenze erreicht haben. Auch Personen mit geringem Einkommen und Familienangehörige von Versicherten können unter bestimmten Bedingungen von der Zuzahlung befreit werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Zuzahlungen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten abdecken und dass bei einigen Leistungen auch weitere Kosten wie zum Beispiel Eigenanteile oder private Zusatzleistungen anfallen können.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die GKV auf Solidarität und gesetzlich festgelegten Leistungen basiert, während die PKV individuellere Leistungen und Beiträge bietet, die zwar regelmäßig unter den Beiträgen der GKV liegen  jedoch auch höher ausfallen können.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung richten sich nach dem individuellen Gesundheitszustand und Alter des Versicherten sowie dem gewählten Leistungsumfang, während die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung von Ihrem Einkommen abhängen. Es kann also je nach individueller Situation vorkommen, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung höher ausfallen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Es stimmt jedoch, dass die private Krankenversicherung oft eine höhere Leistung als die gesetzliche Krankenversicherung bietet. Allerdings bedeutet dies nicht unbedingt, dass die private Krankenversicherung in jedem Fall die bessere Wahl ist. Wenn Sie beispielsweise häufig medizinische Versorgung benötigen oder ein geringes Einkommen haben, kann die gesetzliche Krankenversicherung eine bessere Option sein, da sie auf Solidarität und einem umfassenden Leistungsumfang für alle Versicherten basiert.

Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre individuelle Situation und Bedürfnisse sorgfältig prüfen und sich umfassend informieren, bevor Sie sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsberater oder einer Versicherungsberaterin beraten und vergleichen Sie die verschiedenen Angebote, um die für Sie beste Option zu finden.

Um sich in Deutschland privat krankenversichern zu können, müssen Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständiger ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 64.350 Euro (Stand 2021) haben oder eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind Student oder Azubi und verdienen mehr als 64.350 Euro im Jahr (2021).
  • Sie sind Beamter oder Beihilfeberechtigter.
  • Sie sind arbeitslos und waren in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in einer privaten Krankenversicherung versichert.
  • Sie sind bereits privat krankenversichert und möchten den Versicherer wechseln.

Bitte beachten Sie, dass diese Voraussetzungen sich ändern können und Sie sich immer bei einem unabhängigen Versicherungsberater oder der jeweiligen Krankenversicherung über die aktuellen Bedingungen und Anforderungen informieren sollten.

Kosmetische Behandlungen sind in der Regel nicht von der privaten Krankenversicherung (PKV) abgedeckt. In der PKV werden nur medizinisch notwendige Behandlungen und Leistungen erstattet, die der Diagnose, der Heilung oder der Linderung von Krankheiten oder Unfällen dienen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen kosmetische Behandlungen von der PKV übernommen werden können, wenn sie aus medizinischen Gründen notwendig sind. Zum Beispiel können bestimmte plastische Operationen nach Unfällen oder Brustoperationen nach einer Krebserkrankung übernommen werden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Entscheidung, ob eine Behandlung von der PKV erstattet wird oder nicht, von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel dem individuellen Versicherungsvertrag, der Diagnose und der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung. Deshalb ist es ratsam, sich im Vorfeld genau über die Leistungen und Bedingungen der eigenen PKV zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung bei der Versicherung in Anspruch zu nehmen.

GKV: Generell gilt jedoch, dass kosmetische Behandlungen wie Schönheitsoperationen, Haarentfernung oder Zahnkorrekturen in der Regel nicht von der GKV bezahlt werden, da sie nicht medizinisch notwendig sind.

 

Privatversicherte haben in der Regel schneller Zugang zu Terminen und eine bessere Behandlung, da der Arzt mit der  PKV-Gesellschaft höhere Beträge abrechnen kann als für die gleiche Leistung eines GKV-Versicherten.

Zudem haben PKV-Versicherte oft Anspruch auf umfangreichere Leistungen. Das ermöglicht es den privatversicherten Patienten, sich für einen höherwertigen Tarif mit besseren Leistungen zu entscheiden, wie zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus. Diese höherwertigen Tarife können bei den Ärzten und Krankenhäusern ein besseres Ansehen genießen und zu bevorzugter Behandlung führen.

Zudem kann es sein, dass die Abrechnung zwischen der PKV-Gesellschaft und Ärzten oder Krankenhäusern einfacher und schneller abläuft als bei der GKV. Die privatversicherten Patienten müssen oft nur einen geringen Anteil der Kosten selbst tragen, während die PKV den Großteil der Kosten direkt mit den Leistungserbringern abrechnet. Das kann für Ärzte und Krankenhäuser attraktiver sein und zu einer bevorzugten Behandlung führen.

Allerdings sollte beachtet werden, dass eine bevorzugte Behandlung für Privatversicherte nicht immer automatisch eine bessere medizinische Versorgung bedeutet. Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es qualitativ hochwertige medizinische Leistungen und renommierte Ärzte und Krankenhäuser. Die gesetzlichen Krankenkassen bemühen sich zunehmend um eine bessere Versorgung ihrer Versicherten und bieten auch zusätzliche Leistungen an, wie zum Beispiel Hausarztprogramme oder die Vermittlung von Terminen bei Fachärzten.

PKV
private Krankenversicherung

GKV
gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung (PKV) wird anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht auf Basis des Einkommens, sondern auf Basis des individuellen Risikos berechnet. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie zum Beispiel das Alter, das Geschlecht, der Gesundheitszustand und der Umfang der gewünschten Leistungen.

Damit die Beiträge im Alter stabil bleiben, werden Altersrückstellungen gebildet.

Die Höhe der Altersrückstellungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter des Versicherten bei Eintritt in die PKV, dem gewählten Versicherungsschutz und der Dauer der Versicherung. Die Altersrückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen von den Privatkrankenversicherungen gebildet werden. Sie sind auch im Versicherungsvertrag ausgewiesen und werden auf Basis von Annahmen über die zukünftigen Kostenentwicklungen und Sterblichkeitsrisiken berechnet.

Es gibt viele Möglichkeiten, die Beitragshöhe zur PKV im Alter zu beeinflussen. So bieten einige private Krankenversicherungen Beitragsentlastungstarife an, bei denen Versicherte über einen längeren Zeitraum in einen separaten Tarif einzahlen und damit im Alter Beitragsentlastungen erhalten können. Auch ist es möglich, den Umfang der gewünschten Leistungen zu reduzieren, um die monatlichen Beiträge zu senken.

Lassen Sie sich vor einem unabhängen Finanzberater oder einer Finanzberaterin zu Ihren Möglichkeiten beraten. Unter Umständen können andere Bausteine sinnvoll dazu genutzt werden, die Beiträge im Alter zu sichern.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Alter richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Dabei wird der Beitrag zur GKV grundsätzlich auf Basis eines prozentualen Anteils des Einkommens berechnet.

Der allgemeine Beitragssatz zur GKV beträgt derzeit (Stand: Mai 2023) 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je die Hälfte. Arbeitnehmer müssen allerdings auch noch einen Zusatzbeitrag zahlen, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. Im Jahr 2023 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV 1,3 Prozent. Der Gesamtbeitragssatz zur GKV liegt also bei durchschnittlich 15,9 Prozent des Bruttoeinkommens.

Im Alter ändert sich am Grundsatz der Beitragsermittlung nichts, da auch im Alter der Beitrag zur GKV auf Basis des Einkommens berechnet wird. Allerdings können sich die Einkommensverhältnisse im Alter ändern, da beispielsweise das Gehalt wegfallen kann und Einkünfte aus Renten oder anderen Quellen hinzukommen können. In der Regel steigt der Beitrag zur GKV im Alter, da das Einkommen in der Regel niedriger ist als während des Berufslebens.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es auch im Alter verschiedene Möglichkeiten gibt, die Beitragshöhe zur GKV zu beeinflussen. So können zum Beispiel Rentner mit niedrigem Einkommen Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung haben, die den monatlichen Beitrag reduziert. Auch können freiwillig Versicherte in der GKV unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf Beitragsentlastung stellen, um die Beiträge zu reduzieren.

WICHTIG: Machen Sie besonders bei PKV absolut korrekte und vollständige Angaben, wenn Sie in die PKV wollen!

Versicherungen sind grundsätzlich von der Leistung befreit, wenn wesentliche Angaben verschwiegen wurden.

Wenn eine private Krankenversicherung (PKV) aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gekündigt wurde, kann es schwierig sein, eine neue Krankenversicherung abzuschließen. In solchen Fällen gelten in der Regel besondere Regelungen und Einschränkungen.

Hier sind einige Optionen, die eine Person in Betracht ziehen kann:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wenn die versicherte Person vor der PKV Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war, kann sie unter Umständen zurück in die GKV wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Person bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wie zum Beispiel die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder das Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze.

  2. Antrag auf erneute PKV: Es besteht die Möglichkeit, bei anderen PKV-Anbietern einen erneuten Antrag auf eine private Krankenversicherung zu stellen. Allerdings müssen bei der Antragstellung alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Anträge aufgrund der vorherigen Kündigung abgelehnt werden oder dass bestimmte Vorerkrankungen ausgeschlossen werden.

  3. Basistarif der PKV: Jede private Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, einen Basistarif anzubieten, der bestimmte Mindestleistungen abdeckt. Wenn eine PKV aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gekündigt wurde, kann der Versicherte möglicherweise in den Basistarif der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln.

Es ist ratsam, sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder bei einem Versicherungsberater zu informieren, um die besten Optionen und Lösungen für den konkreten Fall zu finden. Die genauen Möglichkeiten können von den individuellen Umständen und der Rechtslage abhängen.