Warum eine frühe Absicherung bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit so wichtig ist – gerade für Studierende und angehende Beamte

Die eigene Arbeitskraft ist unser wertvollstes Gut – sie sichert Einkommen, Lebensstandard und Zukunftsplanung. Umso erstaunlicher ist es, wie oft das Thema Dienstunfähigkeit bzw.  Berufs-Dienstunfähigkeitsabsicherung im Studium oder Referendariat noch kaum eine Rolle spielt. Dabei ist genau das der ideale Zeitpunkt, um sich rechtzeitig und ohne gesundheitliche Hürden abzusichern.

PhaseStatusStaatliche Leistung bei Dienstunfähigkeit
StudiumKein Beamtenstatus❌ Keine Leistung (auch keine Erwerbsminderungsrente)
ReferendariatBeamter auf Widerruf⚠️ Max. Übergangsgeld (einmalig, sehr gering)
Ab 5 Jahre im DienstBeamter auf Lebenszeit✅ Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit möglich

Dienstunfähigkeit versichern: Frühzeitige Entscheidung statt späterem Risiko

Der Zugang zu einer hochwertigen Absicherung hängt entscheidend vom aktuellen Gesundheitszustand ab. Was viele nicht wissen: Schon einfache Beschwerden oder harmlose Behandlungen – etwa bei Schlafproblemen, Prüfungsangst oder leichter psychischer Belastung – können später dazu führen, dass Versicherer den Schutz nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr anbieten.

Deshalb empfehlen Experten, sich möglichst früh um eine Art „Eintrittskarte“ zu kümmern: Das ist ein Vertrag, der Ihnen den Zugang zu umfassender Absicherung sichert – auf Basis Ihres heutigen Gesundheitszustands. Denn dieser lässt sich leider nicht konservieren.

Fazit für Studenten auf Lehramt und Beamtenanwärter: Wer Dienstunfähigkeit früh versichert, sichert sich langfristig ab

Ob angehende Lehrkraft, Jurist, Mediziner oder Verwaltungsbeamter – wer im Studium oder Referendariat bereits an morgen denkt, schafft sich die beste Grundlage für eine sorgenfreie berufliche Zukunft. Die richtige Absicherung schützt nicht nur das Einkommen, sondern auch die persönliche Freiheit und Planbarkeit – und das oft zu besonders günstigen Konditionen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die passende Lösung für Ihre Laufbahn zu finden – unabhängig, verständlich und individuell auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten.

Warum Lehramtsstudierende bei Dienstunfähigkeit keine staatliche Absicherung erwarten können

Viele Lehramtsstudierende glauben, dass der Staat im Falle einer Erkrankung oder psychischen Belastung einspringt – doch genau das ist ein gefährlicher Irrtum. Wer im Studium oder Referendariat dienstunfähig wird, hat in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Leistungen.

Dienstunfähigkeit im Studium: keine gesetzliche Absicherung
  • Während des Lehramtsstudiums besteht kein Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, da dafür mindestens fünf Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung notwendig wären. Diese Zeit wird während des Studiums nicht erreicht.

  • Eine private Absicherung gegen Dienstunfähigkeit ist daher die einzige Möglichkeit, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein.

Dienstunfähigkeit im Referendariat: kaum Leistungen vom Dienstherrn
  • Lehramtsanwärter:innen im Referendariat sind Beamte auf Widerruf. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt.

  • Wird eine angehende Lehrkraft in dieser Phase dienstunfähig, zahlt der Dienstherr allenfalls ein Übergangsgeld – eine einmalige Zahlung, die in der Regel nicht zum Lebensunterhalt reicht.

  • Erst nach fünf Jahren im Beamtenverhältnis und mit dem Status „Beamter auf Lebenszeit“ entsteht ein Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit.

Fazit: Dienstunfähigkeit trifft früh – und ohne Absicherung hart

Gerade im Lehramt steigt die Zahl der dienstunfähigen Lehrkräfte aufgrund psychischer Belastungen seit Jahren. Wenn Dienstunfähigkeit aber schon im Studium oder Referendariat eintritt – und keine private Vorsorge getroffen wurde – entsteht eine gefährliche Versorgungslücke. Es drohen finanzielle Notlagen ohne jeglichen staatlichen Rückhalt.

👉 Nur eine frühzeitig abgeschlossene Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel bietet hier verlässlichen Schutz. Sie sichert angehenden Lehrkräften eine lebensnahe und bezahlbare Lösung – noch bevor gesundheitliche Einschränkungen einen Vertragsabschluss unmöglich machen.